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bbk nord augsburg ev

Förderungen für Bildende Künstler

Debütantenförderung des Bayerischen Staates

Katalogförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. ildenden Künstlerinnen und Künstlern kann auf Antrag für ihre erste Einzelausstellung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Herstellung des Katalogs gewährt werden. Der Zuschuss ist beim Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V. (HALLE6 - Dachauerstr. 112d, 80636 München, mail@bbk-bayern.de) möglichst bis 01.02. des Veranstaltungsjahres zu beantragen.

Atelierförderung des Bayerischen Staates

Nach dem "Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler" (Bekanntmachung) können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer vom Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern einberufenen Auswahlkommission vergeben.

Kunstförderpreis der Stadt Augsburg

Förderpreise für junge Künstler in verschiedenen Kunstsparten.

Infos gibt es beim Kulturamt der Stadt Augsburg.

Stipendium Wertingen

Wohn- und Arbeitsstipendium in Wertingen

Infos bei der Stadt Wertingen

BBK Bundesverband

Weitere Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen finden Sie auf der website des BBK-Bundesverbands.

BBK Landesverband Bayern

Weitere Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen finden Sie auf der website des BBK-Landesverband Bayern

Wir können Kunst

Kultur macht stark

Kultur macht stark 3

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Angebote der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang.
 

Gefördert werden außerschulische Maßnahmen aller künstlerischen Sparten und Kulturformen sowie interdisziplinäre Angebote.

Von 2023 bis 2027 stellt das BMBF hierfür insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung.


Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BMBF.

Kunstförderpreis des Freistaates Bayern

Der BBK Bayern hat das Nominierungsrecht für die Kunstförderpreise des Freistaats Bayern.

Bewerbungsfrist (digital): 1. November 2022 Bewerbungen sind bitte an den jeweiligen BBK Regionalverband zu senden.
Die Preisträgerinnen und Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.